1. Datenschutzbeauftragter

Die Durchführung der Befragung erfolgt im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten der Hochschule Dr. Bernd Nörtemann. Bei Fragen bezüglich des Datenschutzes stehen das Projektteam und auch der Datenschutzbeauftragte der Technischen Universität Braunschweig gerne zur Verfügung.

2. Datenschutz an der TU Braunschweig

Die Studie unterliegt den Datenschutzbestimmungen der TU Braunschweig. In Abstimmung mit dem Daten­schutzbeauftragten der TU Braunschweig werden alle erhobenen Daten kodiert und anonymisiert ausgewertet. Alle Daten werden hochgradig vertraulich behandelt.

3. Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen zu Datenschutz und Urheberrecht
Maßnahmen zur Sicherstellung der Anonymisierung der Daten
  1. Gemäß § 25 (4) NDSG und Artikel 6 EU-DSRL werden Merkmale, mit deren Hilfe ein Bezug auf eine Person hergestellt werden kann, gesondert gespeichert und gelöscht, sobald der Forschungszweck dies gestattet
  2. Gemäß BDSG werden sämtliche Forschungsdaten lediglich in anonymisierter Form archiviert und zur Nachnutzung freigegeben und erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärungen zugänglich gemacht
  3. Maßnahmen zur Sicherstellung der Anonymisierung können umfassen: die Vollständige Entfernung direkter Identifikatoren, Zusammenfassung von oder zu Kategorien oder Zusammenfassung verschiedener Variablen zu einem abgeleiteten Wert
Relevante Richtlinien
  1. Nds. Datenschutzgesetz (www.lfd.niedersachsen.de) und die zu diesem Gesetz erlassenen Verwaltungsvorschriften
  2. Informationsdienste-Ordnung der Technischen Universität Braunschweig (gültig seit dem 15.07.2000)
  3. Ordnung zur IT-Sicherheit der Technischen Universität Braunschweig (gültig seit dem 08.07.2003)
  4. Nutzungsordnung zur Informationstechnologie der Technischen Universität Braunschweig (gültig seit dem 08.07.2003)